Türkengefahr
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Türkengefahr / Türkennot / Türkenfurcht

Diese Begrifflichkeiten ziehen sich seit dem 15 Jh. bis ins 17 Jh. durch die Erinnerung deutscher Geschichte. Der Türke erscheint in dem umfangreichen Material unserer Archive als das Sinnbild des Bösen. Das Gesamte Bild des türkischen Staates, welches im Bewusstsein unser Vergangenheit existierte, war  durch das Vordringen der Türken (Osmanen) vom militärischen und religiösem Abwehrkampf der ganzen Christenheit geprägt. Der Nachfolgende Aufsatz zeigt die direkte und indirekte Be- einflussung der “Türkennot” auf die Organisation der Verwaltung und der gesel- lschaftlichen Entwicklungen im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation im 16 Jh.. Dabei liegt sein Schwerpunkt in der Entstehung und Implementierung der so genannten “Reichskreise”und der “Türkensteuren”. Gerade die Steuermaterie hat tiefe Spuren in der deutschen Finanzgeschichte der beginnenden Neuzeit hinter- lassen.                                                                                                                                            Besonderen Dank gebührt Herrn Prof. Dr. Göttmann von der Universität Konstanz.     Konstanz 1990

Türkensteuer-Reichstagsanschlag 16 Jh.

Der Einfluß der Türkengefahr auf die Reichsinstitutionen im 16 Jh.

Uwe Becker

1.0. EINLEITUNG

Im Rahmen der bisherigen Reichsforschung gab es zwei unterschiedliche Hauptgesichtspunkte. Erstens die Erforschung des Staats- u. Verfassungsrecht und damit verbunden die innenpolitische Sichtweise. Zweitens die Erforschung der Außenbezieh- ungen des Reiches und damit die außenpolitische Sichtweise. Somit wurde bei der Bearbeitung der Türkengefahr / Türken- kriege in der Hauptsache die außenpolitischen Auswirkungen erarbeitet. Erst der Versuch einiger Wissenschaftler, eine un- mittelbare Beziehung zwischen der Türkengefahr und der Reformation1 herzustellen, brachte auf diesem Gebiet die Erkenntnis der Wechselwirkung zwischen außenpolitischen und innenpolitischen Interessen. Wenn wir also die These bekräftigen, erscheint es zwangsläufig die Art der Verknüpfung darzustellen. Hierbei spielt der militärische Aspekt insofern eine wichtige Rolle, als dass das 16 Jh. im Zeichen der Landsknechtheere zu sehen ist.2 Voraussetzung jedes Krieges bildet also die Frage der Finanzierung, in unserem Fall die Reichstürkenhilfe. Leider gibt es keine Gesamtdarstellung der Reichstürkenhilfe im 16 Jh., sowie über ihre spezifische Finanzierung, Organisations-. u. Funktionsweise, noch deren Fortentwicklung.3 Wenn wir uns aber gerade diesen Funktionen zuwenden und die Summe der einzelnen Reaktionen auf admin- istrativer Ebene als Aufgabe betrachten, also den Zusammenhang zwischen Äußerem Druck durch die Türkengefahr auf das politische System des Reiches und den dadurch bewirkten inneren Reaktionen auf die Reichsinstitutionen veranschaulichen, dann können wir das Thema der vorliegenden Arbeit umfassend damit charakterisieren.

Die nachfolgende Arbeit bezieht sich in der Hauptsache auf den Einfluss der Türkengefahr auf die Reichsinstitutionen, also Reichsregiment, Reichstag, Reichskreise, sowie die dabei wichtigen Themen wie Reichstürkenhilfe, Römermonate und Bau- gelder, was implizit das Reichsheer und die Reichsbesteuerung beinhaltet aber nicht diese als Schwerpunkt aufzeigen will.

1 Fischer-Galati,S.A.: Ottoman lmperialism and German Protestantism 1521-155, New York 1972 (Zusammenfassung zahlreicher vorherigen partiellen Untersuchungen)

2 Fiedler,S.: Kriegswesen und Kriegsführung im Zeitalter der Landsknechte. (Reihe Heerwesen der Neuzeit, Abt. 1, Bd.2 (Hrsg.) Ortenburg,G.), Koblenz, 1985

3 Steglich,W.: Reichstürkenhilfe der Zeit Karls V, in: Militärgeschichtlichen Mitteilungen 1/72 (Hrsg.) Militärge- schichtliches Forschungsamt, Freiburg 1972 5. 7 (Vor allem erste Hälfte 16 Jh./ Zur zweiten Hälfte des 1.6 Jh.) siehe hierzu, Schulze,W:  Reich und Türkengefahr im späten 16 Jh., 1. Aufl. München 1978

2.0. Allgemeine Situation

Zur Untersuchung eines speziellen Themas, in diesem Fall das Reich und die Türkengefahr, ist es unumgänglich die gesamt Lage der historischen Epoche kurz darzulegen.                                                                                                                      Allgemein strukturiert die Geschichtswissenschaft das 16 Jh. in der ersten Hälfte unter dem Schlagwort "Reformation" und die zweite Hälfte unter dem Schlagwort der "Gegenreformation". Oft kann man die Bezeichnung Glaubenskriege oder Glaubens- paltung lesen. Diese Begriffe, auch wenn sie nur einige Bezeichnungen unter vielen sind zeigen, dass jede Untersuchung in Bezug auf Reich und Türkengefahr, den Aspekt der Reformation behandeln muß.                                                                  Wichtig erscheint mir zum Einen die deutsche Kaiserwahl von Karl V, bei der der französische König Franz 1519 unterlag und somit eine permanente Konfrontation zwischen den beiden Herrschern und ihren jeweiligen Verbündeten entstand. Zum Anderen die Eingangs erwähnt, beginnende Reformation seit 1517. Die aus beiden Ereignissen resultierenden Entwicklungen sind aber nicht Thema dieser Arbeit, weil dies den Umfang der Arbeit sprengen würde, doch müssen deren Einwirkungen und Ereignisse bei den jeweiligen Aussagen berücksichtigt werden.

Mit der Wahl des Habsburgers Karl V. begann gleichzeitig der Kampf um die Vormachtstellung des Hauses Habsburg in Europa. Die damit verbundene Reichspolitik und die Entstehung der Reformation führten somit, auch unter dem Gesichts- punkt einer neuen Epoche, zu Problemen und Spannungsfelder, in der eine Trennung zwischen rein Machtpolitischen und Religionspolitischen streben nicht mehr unterscheidbar wird. Damit soll verdeutlicht werden, dass wir keine klaren Fronten zwischen den einzelnen religiösen Gruppen und den machtpolitischen unterschiedlichen Konstellationen im Ganzen heraus- arbeiten können. Diese faktische Vermischung von Staatsraison und Religion zeigt sich im späteren Verlauf der Arbeit, bei der Beschreibung der Interessenvertretung auf den Reichstagen und der Bewilligung der Reichstürkenhilfe, als äußerst Komplex. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Idee eines christlichen Kreuzzuges4 und eines gemeinsamen christlichen Feindes nicht mehr durchführbar war. Dies liegt wiederum an den anti-habsburgerischen Interessen von Frankreich, dem Papst, der Stände etc., die oftmals die Türkengefahr als Druckmittel gegen den Kaiser einsetzten oder sich gar mit den Osmanen ver- bündeten5. Andererseits in handelspolitischen Gründen, hier vor allem Venedig und andere Handelspartner.

4  Der Gedanke eines Kreuzzuges zieht sich durch die gesamte Auseinandersetzung mit den Türken (Osmanen). Doch wurde er gegenüber den Osmanen nur im Jahre 1444 verwirklicht und endete mit der Niederlage bei Varna. Übrigens liegt dieser Gedanke, in der Präambel der Reichsregimentsordnung Maximilians I aus dem Jahre 1500, zugrunde. ( siehe hierzu) Kunisch, J.: Das Nürnberger Reichsregiment und die Türkengefahr, in: Historisches Jahrbuch Jg. 93 S. 57-72 (Hrsg.) Spörl, J.,München/Freiburg 1973, S.60

5 Matuz,J.: Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte, Darmstadt 1985 S. 122 ff.

2.1. Spezifische Situation

Mit der Machtübernahme Sultan Süleymans I (1520-1566) richtete sich der Expansionswille der Osmanen wieder nach Europa, insbesondre nach Ungarn. Mit der Potenz einer aufsteigenden Weltmacht eroberten die Osmanen 1521 die damalige wichtige ungarische Grenzfestung Belgrad. Trotz der in Ungarn und im Reich erkannten Gefahr war eine militärische Einigung zwischen dem Reich und dem schwachen König Ludwig II nicht zustande gekommen. Nicht allein, dass Karl V. keine aus- reichende Unterstützung im Reich fand war der Grund, sondern auch die militärische Auseinandersetzung mit der "Heiligen Liga" von Cognac.6 Somit standen die Ungarn 1526 allein in der Schlacht bei Mohac, in der König Ludwig II starb und Ungarn als souveräner Staat praktisch aufhörte zu existieren. Da nun der Bruder Karl V. die Schwester des Ungarischen Königs geehelicht hatte, sollte nun Ungarn unter die Herrschaft der Erzherzogs Ferdinand I fallen. Unterstützt durch eine starke Partei des einheimischen Adels und im Vasallenverhältnis zu Süleyman I, behauptete Johann Zapoly, der Wojwode von Siebenbürgen, als Gegenkönig einen erheblichen Teil des Landes.7 Damit war das Reich, durch die ungarischen Erban- sprüche direkt zum Gegner der Osmanen geworden. 1529 standen die Osmanen vor Wien und damit hatten sie die Grenzen des Reiches Überschritten, wobei die "Renner und Brenner" bis weit in die habsburgischen Erblande eindrangen.8 Schon 1532 erschienen die Osmanen erneut an der Reichsgrenze und verheerten die Steiermark, wobei Streifscharen bis in den Raum Linz vordrangen, aber beim Versuch dem abziehenden Kernheer zu folgen von den Reichstruppen vernichtet wurden, die nicht den Kampf mit den Truppen des Sultans aufgenommen hatten.9 Zapolya versprach 1538 in einem Geheimabkom- men das Erbrecht Ferdinand I, hinterließ aber bei seinem Tod 1540 einen Nachfolger, den wiederum Süleyman I als Thron- folger anerkannte, was erneut zu Kämpfen in Ungarn führte. Diesmal zogen sich die Kämpfe von 1541 bis 1547 und hatten die endgültige Teilung Ungarns zur Folge. Im Frieden von Edirne verblieb der Westteil des Landes in den Händen der Habs- burger, der Ostteil entwickelte sich zum Vasallenfürstentum Siebenbürgen und Zentralungarn wurde osmanische Provinz für die nächsten 150 Jahre.10 Dieser Friedensschluss zeigte, wie die Verhandlung von 1529, die eminente Wichtigkeit, was die künftige Behandlung des Osmanenstaates durch die europäischen Mächte betraf. Denn während den Verhandlungen mussten die Habsburger erkennen, dass sie keinen “Barbarenhaufen”, sondern einer durchaus ebenbürtiger Macht gegenüberstan- den.11 Zwar kam es 1551 /52 noch mal zu Auseinandersetzungen in Ungarn, weil die Habsburger den Versuch unternahmen Ostungarn zu erobern, doch war ihnen wiederum kein Erfolg beschieden. Zwei Jahre nachdem Maximilian II. Kaiser ge- worden war verweigerte er die jährliche Tributzahlung an den Sultan, worauf erneut Kämpfe an der Grenze ausbrachen, doch verlief der Krieg von 1566/68 im ganzem ohne bedeutende Ereignisse. Die nachfolgende Jahre verliefen im Großen und Ganzen ohne größere militärische Operationen wobei man die Zeit zum Ausbau der Militärgrenze (1 522-1 881) gegen die Osmanen nutzte. Erst mit der beginnenden Gegenreformation 1579 in Westungarn ergaben sich erneut Unruhen. Diese Un- ruhen und Grenzstreitigkeiten führten am Ende des 16 Jh. zum “langen Türkenkrieg” (1593 - 1608). Mit dem Frieden von Zsitvatorok endete nicht nur ein verlustreicher und teurer Krieg, auch die bis dahin bestehende Türkengefahr ließ in ihrer Aktualität nach.

6 Anti habsburgisches Bündnis von Franz I, Papst Clemens VII. und einigen Oberitalienischen Städten.

7 Rabe,H.: Reichsbund und Interim. Die Verfassungs u. Religionspolitik Karls V. und der Reichstag von Augsburg 1547/48. Köln 1971, 5. 30

8 Hummelberger,W.: Wiens erste Belagerung durch die Türken 1529, in: Militärhistorische Schriftenreihe Heft 33 (Hrsg.) Heeresgeschichtliche Museum, Wien 1976

9Gerhartl, G.: Die Niederlage der Türken am Steinfeld 1532, in: Militärhistorische Schriftenreihe Heft 26 (Hrsg.) Heeresgeschichtliches Museum, 2 Aufl. Wien 1981

10 Matuz, Op. cii., S. 125 ibid., S. 11

11 ibid., S. 11

2.2.  Die verschiedenen Funktionen der Diskussion über die Türkengefahr.

Da es sich bei der Türkengefahr nicht allein um ein militärischer Problem handelte, sondern ein “öffentliches Problem” im 16 Jh. darstellte, muss im Rahmen einer Untersuchung der Beeinflussung der Reichsinstitutionen, auch der Zusammenhang der Komminikationsprozesse, also die Art und Steuerung von Publikationen, kurz aufgezeigt werden. Der neuere Forschungs- stand unterscheidet drei Arten von Kommunikation.12

a. Informative Funktion, darunter versteht man Texte, die zur Aufklärung und zu Ereignisse in den Türkenkriegen oder Über die Osmanen entstanden.

b. Diskursive Funktion, darunter versteht man die bewusste Einflussnahme der Herrschenden, um das funktionieren der gesellschaftlichen Ordnung zu dokumentieren. Die dauernden Niederlagen zeigten offen die Schwäche der Reichsverfassung und des gesamten Feudalsystems. Auch um den Übertritt auf türkisches Gebiet zu vermeiden.13 Dies zeigt sich vor allem seit der Mitte des 16 Jh. mit der Zunahme der Reistagsveröffentlichungen.

c. Propagandistische Funktion, darunter versteht man zum Einen die Mobilisierung der Abwehrkräfte in Form von Steuern, deren Höhe meist die tatsächlichen Forderungen überstiegen, worauf man die Überschüsse für sich selbst in Anspruch nahm (dies betrifft in der Hauptsache die Territorialherren nicht die Städte). Zum Anderen als politisches Druckmittel des Kaisers zur Einigung der Reichstage oder zur Erlangung von Zugeständnisse der Stände vom Kaiser etc.. Damit erweist sich das Thema der Türkennot als Druckmittel der verschiedenen Interessengruppen im Reich und im gesamten Europa. Somit wird der Türke zum Erzfeind der Christenheit und zum speziellen Feindbild des Reiches.

12 Schulze, Op. cit., 5. 21 ff.

13 Schwarz,K.: Die Türken als Hoffnung der deutschen Protestanten zur Zeit des lnterims, in: Europa und der Orient 800-1900 5. 51-55 (Hrsg.) Sievernich,G. (LeseBuch zur gleichnamigen Ausstellung), Berlin 1989, S. 53

3.0.  Die politische Entscheidungsfindung der verschiedenen Reichsinstitutionen

3.1. Das Reichsregiment14

Das Reichsregiment wurde im Zusammenhang mit den ständischen Reichsreformen an der Wende des 15. zum 16 Jh. ge- schaffen. Es war als eine kollegiale verfasste Regierungsinstanz, unter Vorsitz des Kaisers, gedacht.15 Die Intention ihrer Gründer war nicht allein die Übernahme der kaiserlichen Herrschaftsfunktion, sondern als schützende Gewalt gegen die Türkennot.16 Somit kann man also feststellen, dass das Reichsregiment als Instrument der Abwehr der Bedrohung und zum Schutz von Christenheit und Reich maßgeblich durch die Türkengefahr in seiner Entstehung beeinflusst wurde.

3.2.  Der Reichstag

Auf den deutschen Reichstagen war die Türkenhilfe der wichtigste Beratungsgegenstand, neben den Religionsangelegen- heiten. Er war die Spanne zwischen Forderung der Hilfe und Bewilligung.                                                                                Anhand der verschieden Interessengruppen möchte ich kurz die Probleme und deren Zustandekommen oder Lösung dar- stellen. Dabei unterscheide ich zweierlei Problemfelder. Erstens das verfassungs- rechtliche Probleme und zweitens die Probleme der Reichstagsakteure.

a.) Verfassungsprobleme:

Die Frage der rechtlichen Verpflichtung kann extensiv ausgelegt werden durch §11 der Reichstags- abschied vom 26.08.151 2, welcher zur Unterstützung verpflichtet, wenn nur das Reich “angegriffen und bekriegt” wird. Somit wird die Reichshilfe zur “freiwilligen” Hilfe, dies vor allem im protestantischen Sinne. Dieses Freiwilligkeitsprinzip konnte somit auf die Aufbringung der Truppen als auch auf die Erhebung von Türkensteuern angewendet werden.17                                                                                       Mit der Erklärung des Landfriedens, erlassen vom Reichsregiment 1522, wurde versucht, die Pflicht der Verteidigung den Reichskreisen aufzuerlegen.18 Die in diesem Reichsabschied entstandenen Reichskreise werden darin zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet. Wir wissen von Versuchen der kaiserlichen Zentral- behörden, gerade diese Hilfe zum Schutz des österreich- ischen Kreises durch die Reichexekutionsordnung von 1555 anzuwenden. Zwar konnten erhebliche Truppen für einige Jahre damit gestellt werden, doch blieben diese Versuche langfristig ohne rechtliche Bedeutung.19                                                                   Auf das Problem der Anerkennung der Reichsabschiede möchte ich im Rahmen dieser Arbeit nicht eingehen, auch wenn es nicht zu unterschätzen ist.

14 (1500/02 und 1521/30)

15 Kunisch, Op. dt., S. 57

16 Zeumer,K.: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit Bd. 2, 2 Aufl., Tübingen 1913 5. 297 (Vorrede), 5. 302 § 23 und § 29 5. 303

17 Schulze, Op. cit., S. 74 hierzu Zeumer, Op. cit., 5. 308 ff.

18 Zeumer, Op. dt., S.328/329

19 ibid., S.341 ff. Augsburger Reichsabschied v.a. § 60-64.

b.) Die Akteure des Reichstages.

1.  Der Kaiser: Der Kaiser vertrat auf dem Reichstag die Probleme seiner eigenen Erbländer an deren Grenze die Türken- gefahr akut war. Gleichzeitig war er die führende katholische Macht in den Ausein- andersetzungen der Reformation und der Gegenreformation. Schließlich fühlte er sich als Herrscher eines Universalreiches (z.B. Karl V.) den Ideen und Weltanspruch- denkens eines mächtigen habsburgischen Reiches verpflichtet, was automatisch die Gegnerschaft förderte und die Kampfkraft eben eines solchen Reiches erheblich band.

2. Die Stände: Einig waren die Stände im Erhalt ihrer Reichsständischenfreiheiten gegenüber dem Kaiser und der Ablehnung einer bedrohlichen Weltmacht im Reichsverband. Die konfessionelle Spaltung der Stände spielte bei der Durchsetzung dieser Interessen eine untergeordnete Rolle. Wichtig hingegen ist die Sonderrolle konfessioneller Fragen zwischen den Ständen und gegenüber dem Kaiser.

3.  Die katholischen Stände: In Bezug auf die Türkenhilfe verhielten sich die katholischen Stände in ihrer Überzahl kaiser- freundlich. Bei der Beurteilung der reichsständischen Grundpositionen erscheint, wie bereits erwähnt, eine Differenzierung des Verhältnisses als angebracht.

4.  Die protestantischen Stände: Bei der Untersuchung der Protestanten muss eine Unterscheidung zwischen erster und zweiter Hälfte des 16 Jh. getroffen werden. Das Problem der Protestanten war erstens die Diffamierung der katholischen Stände, also der Vorwurf der “Treulosigkeit”. Zweitens die Anrufung des Reichskammergerichtes, durch die katholisch- kaiserlichen Partei und die damit angedrohte Reichsexekution. Drittens die Sicherung der Protestantischen Länder und Religion (Gründung des Schmalkaltischen Bundes 1531). Damit gewinnt der Reichstag als Möglichkeit des Ausgleiches der Reichsprobleme zunehmend an Bedeutung. Dieses Verständnis von der Funktion des Reichstages erklärt deshalb die Türkengefahr als innenpolitischen Hebel, um religiöse aber auch politische Konzessionen zu erkaufen.20 Dies führt dazu, dass der Regensburger Reichstag 1532 in erster Linie ein Türkenreichstag wird, indem die Tagesordnung durch die Bedrohung geändert wird.21 Durch die ablehnende Haltung der Protestanten wurde der Kaiser so unter Druck gesetzt, dass er den Protestanten nachgeben musste. Weil diese aber wiederum unter sich uneins waren, wurden die kaiserlichen Zugeständnisse nicht schriftlich in Form eines Abschiedes festgehalten. Einige Autoren gehen davon aus, dass die Erfüllung einiger zentraler Forderungen z.B. die Zusicherung des Unterlassens einer Reichsexekution, die Protestanten nicht nur als gleichrangig be- handelt wurden, sondern als Sieger hervorgingen.22 Übereinstimmend aber ist die Tatsache der Niederlage durch das Nach- geben des Kaisers gegen die Forderungen der katholischen wie der protestantischen Stände mit der Zusicherung eines Konzils. Während also bis zum Augsburger Reichstag 1555 die Türkenhilfe zum taktischen Vorteil der Konfessionen, ins- besondere der Protestanten, eingesetzt wurde, ändert sich dies nach dem schon erwähnten Reichstag, zu Ungunsten der Protestanten. Diese geraden nämlich auf den späteren Reichstagen in die Minderheit. Damit verbindet sich das Problem der Majorität, vor allem als die Höhe der Türkensteuer durch die katholische Mehrheit angehoben wurde. Dies wäre für die opponierenden Protestanten nicht bedenklich gewesen, wenn die Nichtaufbringung der Türkensteuer ohne Konsequenzen geblieben wäre. Doch die säumigen Reichsstände wurden am Reichskammergericht verklagt und liefen damit Gefahr, mit Acht und Bann bestraft zu werden. Damit verringerte sich der politischen Handlungsspielraum der protestantischen Stände gegenüber der ersten Jahrhunderthälfte.23

20 Schulze, Op. cit., 5. 140 ff.

21 Westermarin,A.: Die Türkengefahr und die politisch-kirchlichen Parteien auf dem Reistag zu Regensburg 1532. (Heidelberger Abhand- lungen Heft 25), Heidelberg 1910, S. 172 (§1 die Änderung der Präposition)

22 Fischer-Galati, Op. cit., 8. 50

23 Schulze, Op. dt., 8. 159

3.3. Die Reichskreise24

Mit dem Augsburger Reichsabschied 1530 erwuchs den Reichskreisen, durch die Organisation des Heeres gegen die Türken im Auftrage des Reichstages, eine neue wichtige Aufgabe, die ihre organisatorische Struktur erheblich verbesserte und kon- solidierte.25 In der Folgezeit erwies sich eine gut ausgebaute Kreisverwaltung als Voraussetzung der Erfüllung des Reichs- matrikel von Worms 1521 (Romzughilfe). Erstens zur Stellung eigener Reichstruppen, zweitens zum Aufbau und Einzug der Türkensteuern. Durch die anhaltenden Kriege, insbesondere der Türkenkriege war besonders in den Oberdeutschenstaaten ein erheblicher Bedarf an Söldnern. Die einzelnen Kreise unterhielten eigene Musterungsplätze, was immer wieder zu Problemen mit nicht Beschäftigten Söldner führten. Dadurch nahm der Landfriedensbruch erheblich zu. Dies hatte zur Folge, dass die Kreise ihr Polizeiwesen verstärkt ausbauen mussten, was wiederum zur Stärkung der Kreise führte.26 Doch die Kosten führten auch zum Problem des Missverhältnis zwischen Steuerbürde und ihrem Mitspracherecht Über die immer größer werdende Diskrepanz zwischen der Wirtschaftskraft der Territorien und deren Veranlagungen in der Reichsmatrikel. Somit führte also die Zunahme des Polizeiwesen und die Zunahme zentrifugaler Kräfte zum Emporkommen eines juristisch geschulten Berufsbeamtentums, das seinerseits erheblich den Organisationsgrad der Kreise hob.27                                                                                   Zum Ende des 16 Jh. (1594) erreicht die Bedeutung der Reichskreise einen Höhepunkt dadurch, dass der Kaiser direkt, unter Umgehung des Reichstages, an die Reichskreise herantrat (Partikularkreis- tage).28 Dies hatte eine Änderung der Rechtsgrundlage zur Folge, doch dieser verfassungsgeschichtlicher Aspekt ist bis Heute nur zum Teil bearbeitet, für die Geschichte der Kreise aber von Besonderheit, weil die Trägheit der Reichstage hierdurch Überbrückt wurde.29 Die Reaktion auf diese Nutzung der Kreistage für die Türkenhilfe als ein dem Reichsrecht widersprechendes Verfahren, was bisher unbe- kannt war, soll nun noch kurz gezeigt werden. Erstens ergab sich für die protestantischen Kreise das gleiche Majoritäts- problem wie auf den Reichstagen, und zweitens kam es in Folge der hohen Heereskosten zur Erschöpfung der Kreise was zu dem Ergebnis führte, dass die Kreise ab 1598 keine eigenen Truppen mehr ins Feld schickten, sondern nur noch Hilfe in Form von Geld leisteten.30 Somit erweist sich also die Türkengefahr als wichtiges Mittel zur Organisation der Kreise, vor allem zusammen mit der Reichsexekutionsordnung von 1555 und der wichtigen Münzordnung für die Türkensteuer von 1559.

24 Dotzauer,W.: Die deutschen Reichskreise in der Verfassung des Alten Reiches und ihr Eigenleben (1500-1 806), Darmstadt 1989 (Erste allg. Zusammenfassung)

25 Laufs,A.: Der Schwäbische Kreis. Studien über Einigungswesen und Reichsverfassung im deutschen Südwesten zu Beginn der Neuzeit. (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, Neue Folge Bd. 16), Aalen 1971,S. 158

Hartung,F.: Geschichte des fränkischen Kreises von 1521-1559, Veröffentlichung der Gesellschaft  fränkische Geschichte, Leipzig 1910, Nachdruck Aalen 1973, 5. 176

28 Laufs, Op. cit., 5. 312/ sowie Zeumer, Op. cit., S. 351 Exekutionsordnung § 49

27 ibid., 5. 320

28 Schulze, Op. cit., 5. 194

29ibid 5. 198

30 Laufs, Op. cit., 5. 419

4.0. Die Reichstürkenhilfe

Leider gibt es über die Türkenhilfe des gesamten 16 Jh. keine Darstellung, wie in der Einleitung bereits erwähnt, doch kann durch die bisherigen Arbeiten ein Überblick gegeben werden.

Die Reichstürkenhilfe war keineswegs eine feste Einrichtung, sondern unterlag ständig Änderungen. Dies lag zum einen an den dauernd wechselnden politischen Veränderungen zum anderen an der Beschaffenheit der Hilfe an sich. Die Aufstellung der Reichstürkenhilfe ging auf den Wormser Reichsmatrikel von 1521 zurück. Dieser Matrikel wurde zum bevorstehenden Romzug Kaiser Karl V. erstellt.  (Mittelalterliche Tradition der Kaiserkrönung in Rom). Diese Einheit des Reichsheer wurde dann aber zur Berechnungseinheit der Türkenhilfe. Ein Römermonat umfasste 4.000 Tsd. Reiter (a 12 fl.) und 20.000 Tsd. Fußsoldaten (a 4 fl.), somit beläuft sich die Summe auf 128.000 fl., wobei sich die Bezahlung also der Wert der Römerhilfe im Laufe der Zeit ändert.31                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Ebenso variabel war der Unterschied zwischen Bewilligung und Vollzug, Leistung an Leuten, Geld, Ausstattung, Führungs- personal und Geschütz. Hinzu kommt noch die Bedeutung und Unterscheidung der Türkenhilfe.

a.) “Eilende Hilfe” = Rasche Bereitstellung von Mittel zur Türkenabwehr.                                                                           b.) “Beharrliche Hilfe” = Länger andauernde und umfassendere Hilfe.32

Insgesamt kennen wir drei Arten der Reichstürkenhilfe.

a.) Stellung von Reichstruppen (meist nur defensive Aufgabe)

b.) Bewilligung von “Baugelder”, darunter versteht man die Gelder, die für den Ausbau und Unterhaltung der Militärgrenze bewilligt wurden.

c.) Bewilligung von “reinen” Soldgelder zur Anwerbung fremder Söldner.

Zur besseren Übersicht möchte ich eine Tabelle33 Über die Reichstürkenhilfe kurz dar- stellen und dann zur Finanzierung der Gelder übergehen. Die Tabelle zeigt den deutlichen Anstieg der Reichstürkenhilfe ab 1566/67, akute Gefahr eines Türken- krieges, und die in der ersten Hälfte situationsbedingte Reichs- türkenhilfe im Gegensatz zur kontinuierlichen Hilfe in der zweiten Hälfte des 16 Jh..

31 Schulze, Op. cit., 5. 77                                                  32 Steglich, Op. cit., 5.                                                      33 Tabelle auf Grund der Ergebnisse bei Schulze, Op. cit., S.79/80 und Steglich, Op. cit., S. 54/5                                      

4.1.  Die Türkensteuern

Das Hauptproblem der Besteuerung lag in der historischen Weise der Art und Umfang der Steuererhebung. Kontinuierliche Steuererhebungen sind bis Ende des 16 Jh. nicht üblich und für damalige Zeitgenossen nicht denkbar, also war die Steuerein- ziehung und Erhebung eine einmalige Sache an der auch die Einführung des “gemeinen Pfennigs” sich nichts längerfristiges Änderte. Die Aufbringung und Einziehung der Gelder war Sache der Stände und in besonderem Maß und zunehmender Zeit der Kreise. Auf die Art der Einziehung, Berechnung, Kontrolle und Vollzug möchte ich nicht eingehen, sondern nur auf deren Auswirkungen auf die Steuermentalität. Entscheidend bei der Erhebung der Steuer war das Bewusstsein in der Bevölkerung um die Türkengefahr, siehe hierzu den Abschnitt über die verschiedenen Funktionen der Diskussion über die Türkengefahr. Hierzu wurde ein umfassender propagandistischer Aufwand betrieben. Läuten der Türkenglocken,Dankmessen und Sieges- messen sowie Prozessionen etc., offensichtlich hatten die Bemühungen Erfolg und erzeugten eine Türkensteuer freundliche Haltung.34 Andererseits gab es viele Prozesse beim Reichskammergericht in Bezug auf die Besteuerung und Hinweise darauf, dass das Bestreben der Reichsstände darauf gerichtet war, keine Steueraufstände zu provozieren oder den Gebrauch der extensiven Nutzung des Reichskammergerichtes zu unterbinden. Übrigens betraf die Besteuerung nur bürgerlich-bäuerliche Schichten, also nicht den Adel, was vor allem der kaiserlichen Reichspfennigverwaltung und natürlich den Untertanen missfiel. Hinzuzufügen sei noch die Möglichkeit der Übersteuerung der Türkensteuer zum Nutzen der einzelnen Landesfürsten, was nicht selten vorkam.35 Gerade also der breite Bereich der Finanzierung zeigt das ganze Ausmaß des Einflusses der Türken- gefahr auf die Einrichtung der Fiskalverwaltung und der Bereitschaft der finanzierenden Schichten, die entstehenden Besteuerungen zu ertragen.

34 Schulze, Op. cit., 277 ff.

35 ibid., 5. 255 ff.

5.0. ZUSAMMENFASSUNG

Will man den Einfluss der Türkengefahr auf das Reich abschließend beurteilen, muss man zwei Ebenen von einander trennen. Die Ebene der direkten Beeinflussung und die Ebene der indirekten Beeinflussung. Auf die Ebene der direkten Beeinflussung würde ich die Türkensteuern und Türkennot in Diskussion stellen, vielleicht auch mit Einschränkungen das Reichsregiment. Die Not der Finanzierung der Türken- kriege beeinflusste somit nicht nur die Bereitwilligkeit und das Ertragen einer neuen Steuer, sondern führte durch ihre kontinuierlichen Erhebung zu einer neuen Steuermentälität, die bis dahin unbekannt war.36 Auch die gezielte propagandistische Ausnutzung der eigentlichen informativen Nachrichten zum Zwecke der eigenen Kom- munikationsinteressen stellt ein Ereignis da, welches nur mit dem Anstieg der Drucker- zeugnisse der Reformation vergleich- bar ist. Damit wird die Publikation als Kampfmittel nicht allein von den Reformern benutzt, sondern auch von den bis dahin eher kritischen Betrachter angenom- men und die Fähigkeit des Lesens an sich von den zuständigen Kräften gefördert. Bei der Frage des Reichs- regiment erscheint es direkt eine Zusammenhang zwischen Türkennot und Errichtung einer gemein- samen Regierung zu geben.                                                                                                                                            Unter der indirekten Ebene verstehe ich ferner die grundlegende Erkenntnis vom Zusammenhang zwischen dem auf das Reich und die Reichsstände ausgeübten Druck und den dadurch bewirkten inneren Reaktionen. Dieser Druck brachte nicht nur die Fähigkeit des Reiches zur einheitlichen Verteidigung mit sich, er provozierte auch neue Formen der Bewilligung, etwa durch die Partikulationsreichstage, oder in dem er “leblose Gebilde”, z.B. die Reichskreise, in ihrem Organisationsgrad steigerte und beschleunigte.                                                                                                                                                                       Bei der Frage der tatsächlichen militärischen Wirkung der Reichstürkenhilfe, die unter so vielen Mühen bereitgestellt wurde, kann man davon ausgehen, dass ihre Hilfe zwar wichtig war, nicht aber zur eigentlichen Abwehr der Osmanen reichte. Doch diese geringe Leistungsfähigkeit muss unter zwei Gesichtspunkten gesehen werden. Zum Einen ist es erachtenswert, wie sich das Reich, trotz schwierigen Situationen, seien sie religiöser wie föderativer Art, immer wieder auf eine gemeinsame Hilfe einigen konnte. Zum Anderen muss hier hinzugefügt werden, dass die Territorien und Städte niemals bereit waren, sich für die Türkenhilfe zu verausgaben, sondern stets für ihre eigene Sicherheit Vorsorge trafen.37

36 Schulze, Op. cit., S. 370

37 Steglich, Op. cit., S. 55

6.0. LITERATURVERZEICHNIS

Dotzauer,W: Die deutschen Reichskreise in der Verfassung des Alten Reiches und ihr Eigenleben (1500-1 806), Darmstadt 1989

Fiedler, S: Kriegswesen und Kriegsführung im Zeitalter der Landsknechte. (Reihe Heerwesen der Neuzeit, Abt. 1, Bd. Hrsg. Ortenburg,G.),.), Koblenz 1985

Fischer-Galati.S.A.:.: Ottomane lmperialism ad Germane Protestantismus 1521-155, New York 1972

Geprahlt, G: Die Niederlage der Türken am Steinwald 1532, in: Militärhistorische Schriftenreihe Heft 26 (Hrsg.) Heeresgeschichtliches Museum, 2 Aufl. Wien 1981

Hartung.F.:.: Geschichte des fränkischen Kreises von 1521 -1 559, Veröffentlichung der Gesellschaft für fränkische Geschichte, Leipzig 1910, Nachdruck Aalen 1973

Hummelberger.W.: Wiens erste Belagerung durch die Türken 1529, in: Militärhistorische Schriftenreihe Heft 33 (Hrsg.) Heeresgeschichtliche Museum, Wien 1976

Kunisch, J: Das Nürnberger Reichsregiment und die Türkengefahr, in: Historisches Jahrbuch Jg. 93 5. 57-72 (Hrsg.) Spörl,J., München/Freiburg 1973

Laufs, A: Der Schwäbische Kreis. Studien über Einigungswesen und Reichsverfassung im deutschen Südwesten zu Beginn der Neuzeit. (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, Neue Folge Bd. 16), Aalen 1971

Matuz, J: Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte, Darmstadt 1985

Rabe, H: Reichsbund und Interim. Die Verfassungs u. Religionspolitik Karls V. und der Reichstag von Augsburg 1547/48., Köln 1971

Schulze, W: Reich und Türkengefahr im späten 16 Jh., 1. Aufl., München 1978

Schwarz, K: Die Türken als Hoffnung der deutschen Protestanten zur Zeit des lnterims, in: Europa und der Orient 800-1900 S. 51-55 (Hrsg.) Sievernich,G., (LeseBuch zur gleichnamigen Ausstellung), Berlin 1989

Steglich, W: Reichstürkenhilfe in der Zeit Karls V, in: Militärgeschichtlichen Mitteilungen 1/72 (Hrsg.) Militärgeschichtliches Forschungsamt, Freiburg 1972

Westermann.A.: Die Türkengefahr und die politisch-kirchlichen Parteien auf dem Reichstag zu Regensburg 1532. (Heidelberger Abhandlungen, Heft 25), Heidelberg 1910

Zeumer, K: Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit Bd. 2, 2 Aufl., Tübingen 1913

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